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Zwangsverwaltung

Seit 2001 wird Rechtsanwalt Dr. Matthias Schneider regelmäßig von den zuständigen Abteilungen bayernweit an den Amtsgerichten als Zwangsverwalter bestellt.

Mit dem Kanzleiteam wurden seitdem eine Vielzahl von Gewerbe- und Wohnimmobilien aller Art verwaltet. Eine kleine Auswahl:

  • Gewerbeparks (bis zu einer Fläche von rd. 450.000 m²)
  • Großgewerbeflächen
  • Sportparks (Tennis, Fitness, etc.)
  • (Kur-) Hotels
  • Parkhäuser
  • Einzelhandelsflächen
  • Wohn- und Geschäftshäuser
  • Wohnungen nach WEG

Die Bestellung erfolgt vielfach auf Wunsch von Kreditinstituten und in- und ausländischen Fondsgesellschaften als verfahrensbetreibende Gläubiger. Dabei ist für die Gläubiger von entscheidendem Vorteil, dass die Kanzlei über eine große Erfahrung in der Verwaltung unterschiedlichster Objekte verfügt.

Neben dem hochqualifizierten Team an Mitarbeitern und Partnern mit Kernkompetenzen im Bereich Miet- und Wohnungseigentumsrecht sowie Baurecht, kann die Kanzlei auf ein Netzwerk an Dienstleistern (Hausmeister, Installateure, Elektriker, Maler usw.),Sachverständigen und Verwertern/Makler zurückgreifen. Dies gewährleistet eine professionelle, erfolgreiche Abwicklung.

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Kontakt

Rechtsanwälte Dr. Schneider & Kollegen
Ostendstraße 149-151
90482 Nürnberg

Telefon: +49.911.23 98 35-0
Telefax: +49.911.23 98 35-22
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