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Insolvenz- und Sanierungsberatung

Die Kanzlei verfügt über langjährige Erfahrung und Kompetenz in der Insolvenz- und Zwangsverwaltung. Wir vertreten dabei Unternehmen und Privatpersonen im Krisenfall, sei es auf Schuldner- oder Gläubigerseite.

Ziel der Sanierungsberatung ist neben der Vermeidung der Insolvenz die Restrukturierung und wirtschaftliche Gesundung, um für die Zukunft Krisensituationen zu vermeiden. Neben der Erstellung eines Sanierungskonzeptes unterstützt die Kanzlei Sie bei dessen Umsetzung. Darüber hinaus werden auf Wunsch die Verhandlungen mit den Gläubigern geführt.

Für die Bearbeitung der
  • steuerlichen,
  • gesellschaftsrechtlichen,
  • bank- und
  • arbeitsrechtlichen
Probleme, die sich im Rahmen einer Sanierung immer wieder stellen, kann die Kanzlei auf externe Berater u.a.
  • Collegium Dr. Schneider Gerhardt Rechtsanwälte Partnerschaft,
  • Collegium Steuerberatungsgesellschaft mbH und
  • Sachverständigenbüro Johannsen,

mit denen seit Jahren eine vertrauensvolle und erfolgreiche Zusammenarbeit besteht, zurückgreifen. Dies gewährleistet eine hohe Chance, eine Sanierung erfolgreich zu gestalten.

Für Gläubiger prüfen wir die Einbringlichkeit von Forderungen auch gegenüber einem Unternehmen in der Krise. Dabei ist es unser Ziel, dass bei Durchsetzung der Ansprüche bzw. Sicherungsrechte eine nachträgliche insolvenzrechtliche Anfechtung weitgehend vermieden wird.

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Kontakt

Rechtsanwälte Dr. Schneider & Kollegen
Ostendstraße 149-151
90482 Nürnberg

Telefon: +49.911.23 98 35-0
Telefax: +49.911.23 98 35-22
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