Digitaler Nachlass
Der digitale Nachlass gewinnt in der heutigen Zeit zunehmend an Bedeutung. Trotzdem ist die Rechtslage hier noch weitgehend ungeklärt. Erben sehen sich häufig mit dem Problem konfrontiert, dass sie auf den digitalen Nachlass des Erblassers keinen oder nur beschränkten Zugriff haben. Ferner besteht Unsicherheit darüber, wie mit diesem digitalen Nachlass durch die Erben umzugehen ist.
Umfang des digitalen Nachlasses
Der digitale Nachlass bildet zunächst die Gesamtheit des digitalen Vermögens des Erblassers. Damit umfasst er Rechte und Ansprüche gegenüber Anbietern digitaler Dienste und den gesamten elektronischen Datenbestand. Folglich zählen unter anderem dazu gespeicherte Daten im Internet (Cloud), e-mails und online-Adressbücher, Kontaktdaten im Internet, Urheber- und sonstige Nutzungsrechte.
Fehlende Regelungen im Testament
Sehr häufig bleibt der digitale Nachlass im Testament des Erblassers unerwähnt. Auch Vorsorgevollmachten umfassen häufig nicht die Verwaltung des digitalen Vermögens. Für Erben ist daher völlig offen, wie sie mit dem digitalen Vermögen umgehen sollen, um den Willen des Erblassers zu entsprechen.
Wir bieten Ihnen hier eine Überprüfung bereits erstellter Testamente an sowie im Rahmen unserer erbrechtlichen Beratung auch die Erstellung von Testamenten, die den digitalen Nachlass mitregeln. Gleiches gilt für Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen.
Wir arbeiten mit diversen Hard- und Softwareunternehmen zusammen, mit deren Unterstützung wir das digitale Vermögen laufend sichern und für den Erbfall sicherstellen können, dass die Erben auch Zugriff auf diesen digitalen Nachlass haben.
Gerne beraten wir Sie über die Möglichkeiten der Verwaltung und Sicherung Ihres digitalen Nachlasses.
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